PASM

Praxis für Allgemein- und Sportmedizin
 

 

Zusätzliche Qualifikation: Transplantationsbeauftragter, Hirnfunktionsausfalldiagnostik



Information und Beratung zu folgenden Themen


PATIENTENVERFÜGUNG

Kompetente Beratung zur sicheren Vorausplanung

 

Es gibt viele Gründe sich mit dem Thema der Patientenverfügung und der Bevollmächtigung von Angehörigen oder Freunden zu beschäftigen. Ich empfehle Ihnen zunächst die Lektüre z.B. des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Diskutieren Sie mit Ihrer Partnerin/Ihrem Partner, Ihren Kindern, Ihren Freunden oder Verwandten und bringen Sie Ihre Wünsche am besten mit zur Beratung. Hier in der Beratung können Sie noch offene Fragen klären. Zum Schluß prüfen wir gemeinsam mit Hilfe des medizinisch-fachlichen Wissens, ob Sie Ihre Vorstellungen klar und mit der nötigen Präzision zu Papier gebracht haben. Ziel ist es ein rechtssicheres Dokument, das Ihren Willen dokumentiert und alle Mitmenschen – ob Familie oder die Ärzteschaft – in die Pflicht nimmt in Ihrem Sinne zu handeln.

 

Vorsorgevollmacht

Schon zu Lebzeiten, auch bei guter Gesundheit, kann es sinvoll erscheinen sich für eine Vorsorgevollmacht zu interessieren. In dieser Praxis beraten wir Sie gerne. Durch langjährige Erfahrungen in der Intensivmedizin und Notfallmedizin habe ich zu diesem Thema einen umfangreichen Kenntnisstand erlangt.


Transplantation

Unter Transplantation versteht man die Übertragung von menschlichen Organen, Teilen von Organen, Geweben oder Zellen. Organe müssen kurze Zeit nach der Entnahme übertragen werden, da sie sonst absterben. Gewebe und Zellen können nach der Entnahme und einer entsprechenden Behandlung längere Zeit gelagert werden.

Die DSO bietet den Patienten einen einfachen und schnellen Zugang zu Informationen über Organspende und Transplantation. Gleichzeitig ist der Beistand für Angehörige von Organspendern ein zentrales Anliegen der DSO, das nicht nach der Organspende endet.

 

Patienten­verfügung und Organspende

 Jeder Mensch hat das Recht für sich zu entscheiden, welche medizinischen Maßnahmen für ihn ergriffen werden sollen. Wer für den Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit seinen Willen im Voraus festlegen möchte, kann dies in einer Patientenverfügung dokumentieren.


 

Bitte besuchen Sie diese Seite bald wieder. Vielen Dank für ihr Interesse!