PASM

Praxis für Allgemein- und Sportmedizin
 

 



Verkehrsmedizinische Begutachtung


Verkehrsmedizinische Qualifikation gemäß Fahrerlaubnisverordnung (FeV) (über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr) Fachärzte erhalten die verkehrsmedizinische Qualifikation im Sinne des § 11 der FeV von der zuständigen Ärztekammer bescheinigt, wenn sie Curriculums (s.o.) absolviert haben.

 

In der Verkehrsmedizin wird nach neuesten medizinischen Erkenntnissen und Technologien die ärztliche Kompetenz unter Berücksichtigung der Diagnostik und Therapie, Beratung und Aufklärung, Begutachtung und Forschung zum individuellen Nutzen der Verkehrsteilnehmer und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit eingebracht. Sie beurteilt zum einen die Fahrsicherheit, auf der anderen Seite die Fahreignung, die jeweils durch Krankheiten und/oder medikamentöse Therapie eingeschränkt sein können. Ziel ist die Erhöhung der verkehrsmedizinischen Kompetenz, um qualitativ gute Gutachten zu erstellen und Patienten verantwortungsvoll in Krankheit, sowie Alter, im Hinblick auf die Mobilität zu begleiten. Hierbei besteht die Verpfichtung im Rahmen des Behandlungsvertrags Patienten bezüglich der Fahrsicherheit Bzw. Fahreignung zu beraten und aufzuklären.

 

 Durchführung verkehrsmedizinischer Begutachtungen / Fahrerlaubnisuntersuchung

 

(Eignungsuntersuchung nach der Anlage 5 zu § 11 Abs. 9, § 48 Abs. 4 und 5 der FeV, Fahrerlaubnis-Verordnung, vom 18.8.1998, zuletzt geändert am 19.1.2009):
Es ist eine Eignungsuntersuchung für Bewerber und Inhaber der Klassen C, C1, D, D1 und der zugehörigen Anhängerklassen E sowie der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (C, CE, C1, C1E, D, D1, D1E). Für einen Antrag auf Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1E, die Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE, D1E bei Bewerbern, die das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie die Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung bei Bewerbern, die das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist zusätzlich zum Sehtest eine Bescheinigung über eine medizinische Untersuchung vorzulegen.


 

Verkehrsmedizinische Gutachten

 

Sollte aufgrund seines körperlichen oder geistigen Zustandes bei einem Verkehrsteilnehmer die Gefahr einer Verkehrsgefährdung bestehen, muss der Verkehrsteilnehmer auf Anordnung der Straßenverkehrsbehörde (Führerscheinstelle) eine medizinischen Eignungsprüfung in Form einer ausführlichen ärztlichen Untersuchungen (Verkehrsmedizinisches Gutachten) durchführen lassen. Neben der körperlichen Untersuchung gehören meist auch Labor- und andere Befunde von Spezialuntersuchungen. In die Beurteilung können weitere Fachärzte mit einbezogen werden und der Umfang der notwendigen Untersuchungen individuell variieren. Das Ergebnis der ärztlichen Begutachtung muss der Fahrerlaubnisinhaber/-Bewerber der zuständigen Behörde (Führerscheinstelle) mitteilen, sofern er seine Fahrerlaubnis behalten/ zurückerhalten möchte.

 

Kosten


Die Kosten der Begutachtung sind privat zu tragen.

 


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